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Steuerförderung für Partikelfilter kommt
13.11.2006: Mit einer steuerlichen Förderung von einmalig 330 Euro will der Gesetzgeber zur Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern (abgekürzt DPF oder FAP) animieren.

Die Umwelt- und Finanzminister der Länder haben sich geeinigt und die Unsicherheiten bezüglich des Förderprogramms für nachgerüstete Dieselfilter beseitigt. Die Förderung von 330 Euro soll einen ökologischen Impuls darstellen und die Kosten für den Einbau von Filtern in Altfahrzeuge zum Teil abfangen. Ein großer Teil der Besitzer älterer Selbstzünderfahrzeuge soll mit der steuerlichen Subvention motiviert werden, durchschnittlich 600 Euro für einen umweltfreundlichen Umbau ihres Fahrzeugs aufzubringen, denn noch immer sind etwa 10 Millionen Dieselwagen auf Deutschlands Straßen als Rußschleudern unterwegs, von denen ca. 2 Millionen Fahrzeuge als umrüstfähig gelten. Der Aufschlag für Diesel ohne Filter wird 1,20 Euro je begonnene 100 ccm Hubraum betragen.

Für die Länderhaushalte, denen die Kfz-Steuer zufließt, bedeutet der jetzt geschlossene Kompromiss, dass die Maßnahme Ausgabenneutral vonstatten geht, d.h. die Landeskassen nicht durch zusätzliche Kosten belastet werden.

Die Förderung ist einmalig und zeitlich befristet. Der "Zuschuss" ist von Umbauwilligen rückwirkend von Januar 2006 bis 31.12.2009 zu beantragen. Das Gesetz ist jedoch noch nicht in Kraft. Zunächst muss geprüft werden, ob die Regelung mit EU-Recht vereinbar ist. (pw)

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