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| Steuerbefreiung - wer blickt noch durch? |
08.01.2004: Für manchen braven Steuerzahler, der mit dem Gedanken spielt, sich einen neuen fahrbaren Untersatz zuzulegen, erscheint die Kfz-Steuer wie ein Buch mit sieben Siegeln.
Insbesondere fragt man sich: "Ist der Neue steuerbefreit? Und wenn ja - wie lang überhaupt?"
Pkw, die in ihrem Abgasverhalten ab dem Tag der ersten Zulassung (EZ) mindestens die Grenzwerte für "Euro3" oder "Euro4" nach EG-Richtlinie einhalten, sind befristet steuerbefreit. Die Steuerbefreiung gilt bis zu dem Zeitpunkt, an dem der Wert der Steuerbefreiung erreicht ist. Dies ist v.a. auch abhängig vom Hubraum in ccm. Bei Fahrzeugen mit größerem Motorvolumen ist der Wert schneller aufgebraucht als bei Wagen mit kleinem Hubraum. Nach diesem Zeitpunkt sind die regelmäßigen/jährlichen Kfz-Steuerzahlungen fällig. Die Steuerbefreiung ist also eine einmalige Angelegenheit und (leider) kein jährlich wiederkehrender warmer Steuer-Regen.
Die Erstzulassung muß bei "Euro3" vor dem 1. Januar 2000 und bei "Euro4" vor dem 1. Januar 2005 liegen. Die bisherigen Emissionsgruppen "D3" und "D4" gelten kraftfahrzeugsteuerlich als gleichwertig mit "Euro3" und "Euro4", wenn für den Fahrzeugtyp die Einhaltung aller erforderlichen Voraussetzungen rechtzeitig nachgewiesen wurde.
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Finanzamt. (pw)
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