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| Informationen über Kraftstoffverbrauch |
02.11.2004: Seit 01. November ist in Deutschland die Richtlinie 1999/94 der Europäischen Gemeinschaft in Kraft und gilt sowohl für "deutsche" Fahrzeuge als auch für Re-Importe.
Verbraucher sollen zukünftig jedem Fahrzeugangebot neben Leistungsmomenten auch den Kraftstoffverbrauch sowie den Kohlendioxidausstoß des favorisierten Pkw entnehmen können.
Verbraucherzentralen haben bereits seit langem darauf gedrängt, die EU-Richtlinie umzusetzen. Aber erst nachdem die Bundesrepublik vom Europäischen Gerichtshof in Brüssel wegen der Verschleppung der Umsetzung verurteilt wurde, kam eine Gesetzesinitiative in Gang. Am 28.Mai 2004 erblickte die "Verordnung über Verbraucherinformationen zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen" - kurz Pkw-EnVKV - das Licht der Welt.
Wie bereits bei Kühlschränken oder Waschmaschinen werden Händler wie Hersteller verpflichtet, den Energieverbrauch auch bei Neuwagen anzugeben. Neben den bisher üblichen Angaben zum Fahrzeug, wie Ausstattung und kW (PS) finden sich auch Verbrauchswerte in Litern je 100km für den Verkehr innerorts und außerorts sowie kombinierte Werte für den Spritverbrauch und den CO2-Ausstoß. Und wie auch schon bei den Haushaltsgeräten soll dem Kunden eine im Angesicht hoher Energiepreise und aus Umweltaspekten opportune Entscheidungshilfe an die Hand gegeben werden.
Eine Übersicht der Energiewerte aller aktuellen Neuwagen bietet zudem ein Leitfaden der "Deutschen Automobil Treuhand GmbH" (DAT) auf ihrer Internet-Site zum kostenlosen Download an (Leitfaden pdf-Datei, ca. 1,3MB). Hier kann der Autokäufer sich vorab über verschiedene Alternativen kundig machen und umfangreiche Vergleiche zwischen Marken und Modellen anstellen, bevor er sich endgültig für sein Wunschfahrzeug entscheidet.
Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns eine entsprechende e-Mail zu senden.
Richten Sie Ihre Fragen bitte an: info@freier-kfz-handel.de
oder rufen Sie uns an: 02 31 / 806 805.
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