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EU Fahrzeugpapiere ersetzen deutsche Dokumente
11.09.2005: Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief haben ab Oktober 2005 in Deutschland ausgedient. Bei der An- oder Ummeldung des Fahrzeugs erhält man zukünftig EU-einheitliche Papiere.

Eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 1999 wird in Deutschland umgesetzt und gilt sowohl für deutsche Neuwagen, wie auch für EU-Reimporte: Bei den Straßenverkehrsämtern und Zulassungsbehörden werden ab 04.Oktober 2005 neue zweiteilige Zulassungsdokumente ausgestellt. Teil 1 wird Ersatz für den bisherigen Fahrzeugschein, Teil 2 ersetzt den Fahrzeugbrief. Neu werden europaweit einheitliche Codes sein. So erkennt man zum Beispiel an "B" die Erstzulassung und an "P3" die Kraftstoffart, während "T" die Höchstgeschwindigkeit vermittelt. Nicht mehr alle Vorbesitzer werden angezeigt, sondern nur noch die letzten beiden Eigentümer. Der Eintrag für Reifengrößen entfällt völlig. Fälschungssicherheit sollen Wasserzeichen, Mikroschriften, fluoreszierende Fasern und der Bundesadler, der nur unter UV-Licht sichtbar ist, bieten.

Einen Umtauschzwang für bereits zum Straßenverkehr zugelassene Fahrzeuge gibt es allerdings nicht. Die alten Papiere behalten ihre Gültigkeit. Erst bei An- oder Ummeldung werden die Dokumente ausgetauscht. Ausnahmen bilden auch zulassungsfreie Fahrzeuge, wie Mofas, Pferde- und Bootsanhänger.

Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internet-Site des Kraftfahrt-Bundesamtes: www.kba.de

Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns eine entsprechende e-Mail zu senden.
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oder rufen Sie uns an: 02 31 / 806 805.
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