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| Bankeinzug für Kfz-Steuer |
25.03.2006: Die Finanzminister der Länder reagierten auf Rückstände bei der Kraftfahrzeugsteuer. Einzugsermächtigungen bei der Fahrzeugzulassung sollen die Zahlung garantieren.
Seit 1. November 2005 können Fahrzeughalter ein Fahrzeug nur noch gegen eine Ermächtigung zum Einzug von Banklastschriften an- oder ummelden. Zusätzlich dürfen sie ab 1.Januar 2006 mit der Zahlung der Kfz-Steuer nicht im Rückstand sein. Die Länder reagieren damit gegen die nachgelassene Zahlungsmoral im Bereich der Kfz-Steuer. So betrug allein das Loch in der Steuerkasse Nordrhein-Westfalens am Ende des Jahres 2004 33 Mio. Euro. Neunmillionen Euro mussten auch nach Ausnutzung aller gerichtlicher Maßnahmen "abgeschrieben" werden. Mahngebühren und Vollstreckungskosten erscheinen im Verhältnis zum jeweiligen geringen Steuerrückstand zwar unverhältnismäßig hoch, jedoch belasten die Zinsverluste, die aus den Rückständen resultieren, die Landeshaushalte in vollem Umfang.
Wer es bei der Zahlung der Steuern bisher nicht so genau nahm und in Rückstand ist, wird ab 1.Januar 2007 in NRW die Steuer für das erste Jahr im Voraus zahlen müssen. Profitieren werden dabei nicht nur die Kommunen, die den zusätzlichen Aufwand vom Land erstattet bekommen, bleibt doch auch einigen Fahrzeugbesitzern die Peinlichkeit der zwangsweisen Abmeldung ihres Fahrzeugs erspart. (pw)
Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht, uns eine entsprechende e-Mail zu senden.
Richten Sie Ihre Fragen bitte an: info@freier-kfz-handel.de
oder rufen Sie uns an: 02 31 / 806 805.
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