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| Änderung zur Hauptuntersuchung geplant |
24.10.2011: Der Gesetzgeber scheint sich nun endlich zu erbarmen und die Praxis der Rückdatierung der HU-Plakette via Gesetz wieder abzuschaffen. Aber die Medaille hat zwei Seiten.
"Dieser Unsinn gehört schon lange in die Tonne", ist die saloppe Aussage, wenn man Autofahrer nach der Praxis bei den Prüfterminen fragt. Hatte man das Fahrzeug später zum Prüftermin vorgeführt, als dies die Plakette vorsah, war das Datum der alten Plakette als der Termin für die nächste Hauptuntersuchung ausschlaggebend. Statt üblicherweise zwei Jahre, war diese Frist somit verkürzt - unabhängig vom technischen Zustand des Fahrzeugs. Möglicherweise war manch Autofahrer sogar doppelt bestraft. Denn neben der Rückdatierung musste man auch ein "Ticket" seitens der Polizei fürchten. Zumindest die Fristverkürzung sorgt also für Beifall auch seitens des ADAC.
Allerdings hat die Bundesregierung wieder einmal eine Kröte in ihrem Gesetzentwurf parat: Bei Überschreitung des Prüftermins um mehr als zwei Monate möchte sie der Prüflobby ein höheres Einkommen bescheren. Für die als "Ergänzungsuntersuchung" getarnte HU, bei der angeblich besonders gründlich geprüft werden müsse, sollen Autofahrer dann 20% mehr berappen. Stichtag ist der 01.04.2012. (pw, Foto: Autoreporter)
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